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Genehmigungsfreie Bauvorhaben

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In Deutschland unterliegen Bauvorhaben grundsätzlich einer Genehmigungspflicht. Allerdings gibt es bestimmte Projekte, die als genehmigungsfrei oder verfahrensfrei gelten. Diese sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt und können je nach Bundesland variieren. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über typische Bauvorhaben, die häufig ohne Baugenehmigung realisiert werden können, sowie wichtige Hinweise, die es zu beachten gilt.

 

Typische genehmigungsfreie Bauvorhaben

1. Gartenhäuser und Geräteschuppen: Kleine Gebäude im Garten, die als Abstellraum oder Werkstatt dienen, können bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei sein. Die maximal zulässige Grundfläche variiert je nach Bundesland. Beispielweise sind in einigen Ländern Gartenhäuser bis zu 10 Quadratmetern ohne Genehmigung erlaubt, während in anderen die Grenzen bei 30 Quadratmetern liegt.

2. Terrassen und Terrassenüberdachungen: Offene Terrassen sind in der Regel genehmigungsfrei. Für Überwachungen gelten jedoch häufig Beschränkungen hinsichtlich Größe und Höhe. In einigen Bundesländern sind Terrassenüberdachungen bis zu einer Fläche von 30 Quadratmetern genehmigungsfrei.

3. Carports und Garagen: Freistehende Garagen oder Carports können bis zu einer bestimmten Größe und Höhe ohne Baugenehmigung errichtet werden. Oftmals liegt die Grenze bei 30 bis 50 Quadratmetern Grundfläche. Zudem müssen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden.

4. Zäune und Mauern: Die Errichtung von Einfriedungen wie Zäunen oder Mauern ist bis zu einer bestimmten Höhe genehmigungsfrei. In vielen Bundesländern sind Zäunen bis zu 2 Metern Höhe ohne Genehmigung zulässig. In Thüringen hingegen ist bereits ab einer Höhe von 1,20 Metern eine Genehmigung erforderlich.

5. Photovoltaikanlagen: Die Installation von Solaranlagen auf Dächern ist in der Regel genehmigungsfrei, sofern sie parallel zur Dachfläche montiert werden und nicht über die Dachfläche hinausragen.

6. Swimmingpools: Aufstellpools oder fest installierte Schwimmbecken im Garten können bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei sein. Häufig liegt die Grenze bei einem Beckenvolumen von 100 Kubikmetern.

 

Wichtige Hinweise

  • Landesbauordnungen beachten: Da das Baurecht in Deutschland Ländersache ist, variieren die Regelungen zu genehmigungsfreien Bauvorhaben zwischen den Bundesländern. Es ist daher unerlässlich, die spezifischen Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung zu konsultieren.
  • Bebauungsplan prüfen: Einige Gemeinden haben Bebauungspläne, die zusätzliche Einschränkungen oder Vorgaben enthalten. Es ist ratsam, vor Baubeginn den zuständigen Bebauungsplan einzusehen.
  • Denkmalschutz und Naturschutz: Befinden sich das Grundstück in einem denkmalschützten Bereich oder in einem Naturschutzgebiet, können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein, selbst für ansonsten genehmigungsfreie Vorhaben.
  • Nachbarrechtliche Bestimmungen: Unabhängig von der Genehmigungspflicht sollten nachbarschaftsrechtliche Regelungen beachten werden, um Konflikte zu vermeiden.

 

Fazit

Genehmigungsfreie Bauvorhaben bieten Bauherren die Möglichkeit, kleinere Projekte ohne aufwendige Genehmigungsverfahren umzusetzen. Dennoch ist es essenziell, sich vorab über die spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der Gemeinde zu informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, fachkundigen Rat einzuholen oder direkt bei der zuständigen Baubehörde nachzufragen.

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