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Gebäudeenergiegesetz

Inhaltsverzeichnis

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. November 2020 wurde ein bedeutender Schritt in Richtung klimafreundliches Bauen und Sanieren gemacht. Das GEG vereint frühere Einzelgesetze wie die Energieeinsparung (EnEV), das GEG vereint frühere Einzelgesetze wie die Energieeinsparung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Ziel ist es, einheitliche Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien zu definieren – sowohl im Neubau als auch im Bestand.

In diesem Beitrag erklären wir kompakt und verständlich, was im GEG steht, für wen es gilt und welche Änderungen es zuletzt erfahren hat.

 

Zielsetzung des GEG

Das GEG ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Klimapolitik im Gebäudesektor. Es verfolgt drei Hauptziele:

  • Reduzierung des Energiebedarfs von Gebäuden
  • Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung
  • Vereinfachung des bisherigen Energieeinsparrechts

Im Fokus stehen dabei sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude, denn etwa 35% des deutschen Endenergieverbrauchs entfallen auf den Gebäudebereich.

 

Geltungsbereich: Für wen gilt das GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz gilt für:

  • Neubauten: Wohn- und Nichtwohngebäude, die neu errichtet werden
  • Bestandsgebäude: bei größeren Sanierungen, Umnutzung oder Erweiterung
  • Anlagen der Heizungs-, Kühlungs-, Lüftungstechnik sowie Warmwasserversorgung

Ausgenommen sind u. a. Gebäude unter 50 m², Baudenkmäler (teilweise) oder Gebäude mit geringer Nutzungsdauer (z. B. Ferienhäuser).

 

Die wichtigsten Inhalte im Überblick

a) Primärenergiebedarf und Effizienzstandards 

Das GEG legt Anforderungen an den maximalen Jahres-Primärenergiebedarf (QP) und die Wärmedämmung der Gebäudehülle fest. Die Bezugsperson ist das Referenzgebäude, an dem sich der geplante Neubau oder die Sanierung messen muss.

Seit Januar 2023 gilt für Neubauten der Standard EH55 (Effizienzhaus 55), was bedeutet: Neubauten dürfen maximal 55 % der Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes verbrauchen.

 

Erneuerbare Energien im Neubau

Im Neubau ist der Einsatz erneuerbarer Energien verpflichtend – mindestens 65 % des Wärmebedarfs müssen seit 2024 aus erneuerbaren Quellen stammen. Dies kann erfüllt werden durch:

  • Solarthermie
  • Wärmepumpen
  • Holz- oder Pelletheizungen
  • Fernwärme aus erneuerbaren Quellen
  • Photovoltaik mit Wärmepumpenkombination

 

Heizungstausch und Bestandsgebäude

Ein wichtiger Aspekt des GEG sind die Regelungen für bestehende Gebäude, insbesondere bei:

  • Heizkesseltausch: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind (außer Brennwerttechnik), müssen ersetzt werden.
  • Sanierungspflichten: z. B. für oberste Geschossdecken oder Heizungsrohre in unbeheizten Räumen.

Seit 2024 dürfen neue Heizungen in Bestandsgebäuden nur eingebaut werden, wenn sie zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden können – mit Übergangreglungen und Ausnahmen (z. B. Hybridlösungen oder Wasserstoffnetz in Planung).

 

Gebäudetechnische Anlagen

Das GEG regelt auch Anforderungen an die technische Ausrüstung:

  • Wärmeerzeuger, Wärmespeicher und Verteilungssystem
  • Kühlanlagen, Lüftungssysteme und Klimaanlagen
  • Regelungstechnik und Energieüberwachung

Ziel ist, durch moderne Anlagentechnik den Energieverbrauch deutlich zu senken.

 

Energieausweise

Der Energieausweis ist Pflicht bei Neubauten, Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes. Es gibt zwei Arten:

  • Bedarfsausweis: auf Grundlagen von Bauphysik und Technik
  • Verbrauchsausweis: auf der Basis gemessener Verbräuche

Der Ausweis muss Angaben zu CO2-Emissionen enthalten und in bestimmten Fällen Empfehlungen zur Sanierung geben. Seit 2021 müssen Immobilienanzeigen auch Energiekennwerte aus dem Ausweis enthalten.

 

Änderungen durch die GEG-Novelle 2024

Die GEG-Novelle, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat, brachte einige wichtige Neuerungen:

  • 65 % – Pflicht für neue Heizungen: Gilt grundsätzlich für alle neu eingebauten Heizsysteme (mit Übergangsfristen)
  • Technologieoffenheit: Möglich sind auch Gasheizungen, wenn perspektivisch auf grüne Gase umgestellt wird
  • Stärkere Förderung: Parallel zum GEG wurde Förderprogramme angepasst, um den Umstieg finanziell zu erleichtern

 

Sanktionen und Kontrollen

Verstöße gegen das GEG – z. B. durch unterlassene Nachrüstungen oder falsche Angaben im Energieausweis – können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Kontrolliert wird dies durch die zuständigen Bauaufsichtsbehörden oder bei strichprobenhaften Überprüfungen.

 

Förderungen in Verbindung mit dem GEG

Obwohl das GEG-Mindeststandards vorschreibt, wird ambitioniertes Bauen zusätzlich gefördert, etwa durch:

  • KfW-Förderprogramme (z. B. Effizienzhaus 40, klimafreundlicher Neubau)
  • BAFA-Zuschüsse für Wärmepumpen, Biomasse oder Solarthermie
  • Steuerliche Abschreibungen für Sanierungen im Bestand

Ziel ist es, die Mehrkosten energieeffizienter Maßnahmen abzufedern und Investitionen attraktiv zu machen.

 

Kritik und Ausblick

Das GEG ist ein wichtiger Schritt zu mehr Nachhaltigkeit im Bauwesen. Dennoch gibt es Kritik:

  • Komplexität: Viele Eigentümer und Fachleute empfinden das Gesetz als unübersichtlich.
  • Technologieoffenheit vs. Klimaziele: Manche befürchten, dass zu viele Ausnahmen und Übergangsfristen die Klimawirkung abschwächen.
  • Fachkräftemangel: Die Umsetzung (z. B. Heizungsumstellung) wird durch fehlendes Personal erschwert.

Die Bundesregierung passt das GEG künftig an die EU-Gebäuderichtlinie und die nationalen Klimaziele an und verschärft damit die Vorgaben.

 

Fazit

Das Gebäudeenergiegesetz bündelt erstmals alle wesentlichen Vorschriften zur energetischen Qualität von Gebäuden und zum Einsatz erneuerbarer Energien. Es definiert klare Anforderungen an Neubauten, Modernisierungen und die technische Ausstattung – mit dem Ziel, die Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen.

Für Bauherren, Eigentümer, Planer und Investoren ist es essenziell, die Inhalte des GEG zu kennen und frühzeitig in Planung und Projektentwicklung zu integrieren. Denn energetische Qualität ist heute nicht nur gesetzlich Pflicht – sondern auch wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll.

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