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Bauantrag

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Der Bauantrag und seine Grundlagen

Die Rechtsgrundlage für die Einreichung eines Bauantrags basiert auf dem Baugesetzbuch (BauGB), welches in Verbindung mit den spezifischen Landesbauordnungen sowie den Bauvorlageverordnungen des jeweiligen Bundeslandes steht.

 

Was ist ein Bauantrag?

Der Bauantrag, auch als Baugesuch bezeichnet, ist ein formeller Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein geplantes Bauvorhaben und muss vom Bauherren eingereicht werden. In Deutschland werden sämtliche Einzelheiten bezüglich des Bauantrags durch die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung geregelt. Die Erstellung des Bauantrags erfordert die Mitwirkung eines bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers. Dieser trägt die Verantwortung für die Ausarbeitung der Bauvorlagenpläne sowie der erforderlichen Berechnungen.

Alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich des Antragsformulars für den Bauantrag, müssen vor der Einreichung sowohl vom Entwurfsverfasser als auch vom Bauherren unterzeichnet werden. Diese gemeinsame Unterzeichnung unterstreicht die Verantwortlichkeit beider Parteien für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorgelegten Dokumente. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sämtliche Anforderungen der Bauordnung und der Bauvorlagenverordnung erfüllt werden, um eine reibungslose Bearbeitung des Bauantrags und die Erteilung der Baugenehmigung sicherzustellen.

 

Welche Dokumente sind erforderlich?

Die erforderlichen Dokumente für den Bauantrag können je nach Bundesland oder Gemeinde variieren. Üblicherweise müssen beim Bauordnungsamt zusammen mit dem Bauantragsformular nachfolgende Antragsunterlagen bei den Gemeinden eingereicht werden:

  • Lageplan des Grundstückes
  • Höhenplan
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Bauzeichnungen eines Architekten mit Grundrissen, Raumbezeichnungen und Ansichten
  • Beschreibung der Baumaßnahmen
  • Gutachten zur Statik
  • Nachweise zur Sicherheit wie Brandschutz, Wärme- und Schallschutz
  • Kostenaufstellung des Bauprojekts
  • Berechnung der versiegelten Grundstücksflächen

 

Wie wird ein Bauantrag erstellt?

Um die erforderliche Baugenehmigung zu erhalten, müssen die folgenden Schritte eingehalten werden:

  • Bei der zuständigen Baubehörde die entsprechenden Anträge bzw. die Bauantragsformulare besorgen
  • Der Bauherr bzw. der Bauvorlageberechtigte müssen die Anträge vollständig ausfüllen; beide müssen die Anträge unterschreiben
  • Dem Bauantrag die zuvor erwähnten Unterlagen in dreifacher Ausfertigung beilegen
  • Den Antrag zum Genehmigungsverfahren entweder persönlich bei der Bauaufsichtsbehörde abgeben oder mit der Post schicken

Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag auf Genauigkeit. Aufgrund fehlender einheitlicher Fristen kann die Bearbeitung durch die Bauaufsichtsbehörde in der Regel 3 bis 4 Monate in Anspruch nehmen.

Nach Erteilung der Genehmigung ist diese für einen Zeitraum von 3 Jahren gültig. Innerhalb dieser Zeitspanne muss mit den Bauarbeiten begonnen werden, da für jede Verlängerung der Genehmigung ein neuer Bauantrag erforderlich ist.

 

Wann sollte man mit der Planung und Vorbereitung des Bauantrags beginnen?

Vor Beginn eines Bauvorhabens ist es ratsam, dass Bauherren überprüfen, ob eine Baugenehmigung und somit ein Bauantrag erforderlich sind. Da in den meisten Fällen eine Baugenehmigung notwendig ist, sollten Bauherren bereits vor der Antragsstellung ausreichend Zeit für die Planung und Vorbereitung einplanen.

Der erste Schritt besteht darin, einen qualifizierten Partner zu beauftragen, der für die Erstellung sämtlicher Pläne und Unterlagen verantwortlich ist. Dies kann ein Architekt, ein Bauunternehmer oder eine Person aus dem Ingenieurwesen sein.

Bevor der Bauantrag beim Bauamt für das Genehmigungsverfahren eingereicht werden kann, müssen alle oben genannten Unterlagen und Dokumente in dreifacher Ausfertigung bereitgestellt werden. Dieser Prozess erfordert Zeit.

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann der Bauantrag bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. In den meisten Bundesländern ist eine Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen innerhalb von 10 Werktagen vorgesehen. Nach Erhalt einer Vollständigkeitsbescheinigung dauert es im Durchschnitt weitere 3 bis 4 Monate, bis die Baugenehmigung erteilt wird. Falls jedoch Unterlagen fehlen, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.

Im Allgemeinen bedeutet dies, dass Bauvorhaben frühzeitig mit der Planung und Vorbereitung für den Bauantrag beginnen sollten, um Zeitdruck zu vermeiden. Ein realistischer Zeitrahmen hierfür liegt zwischen 6 und 9 Monaten vor dem geplanten Baubeginn.

 

Welche Arten von Plänen und Zeichnungen sind im Bauantrag erhalten?

Neben dem Bauantrag sind die nachfolgenden Pläne und Zeichnungen einzureichen:

  • Bauzeichnungen: Diese bieten eine zeichnerische Darstellung der Baumaßnahme im Maßstab 1:100.
  • Lageplan: Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) im Maßstab 1:1000 bzw. 1:500. Dieser Auszug ist beim zuständigen Katasteramt, einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder einem Sachverständigen für das Vermessungswesen erhältlich.
  • Baubeschreibung: Insbesondere bei gewerblichen Baumaßnahmen muss die Baubeschreibung des Betriebs beigefügt werden. Darin werden alle technischen Einzelheiten des Vorhabens sowie die Verwendung von Werkzeugen, Materialien und ähnlichem beschrieben.
  • Betriebsbeschreibung: Bei gewerblichen Bauvorhaben muss die Tätigkeit des Betriebs beschrieben werden. Wichtige Aspekte sind hierbei der Betriebsablauf und die Anzahl der Beschäftigten.
  • Berechnungen: Diese umfassen bebaute Flächen, umbauten Raum, die Grundflächenzahl (GTZ), die Geschossflächenzahl (GFZ), die Wohnfläche, die Nutzfläche sowie die Rohbau- und Gesamtkosten. Die Bauvorlagenverordnungen (BauVorlVO) geben keine Hinweise zum Inhalt der Betriebsbeschreibung.
  • Technische Nachweise: Hierzu gehören der Statik (Standsicherheitsnachweis), der Wärmeschutznachweis und der Schallschutznachweis.
  • Entwässerungsplan: Eine zeichnerische Darstellung der Abwasserbeseitigung für Schmutz- und Niederschlagswasser. Gemäß den Richtlinien DIN 1986-100 ist eine Schmutzwassermengen-Berechnung auf Grundlage der Ablaufstellen (Toiletten, Duschen, Waschbecken usw.) durchzuführen.
  • Freiflächenplan (FFP): Dieser zeigt alle Frei- und Außenanlagen des Gebäudes.
  • Zustimmungserklärung der Nachbarn: Insbesondere erforderlich, wenn von den gültigen Bebauungsplänen abgewichen wird.

 

Worauf muss beim Bauantrag geachtet werden?

Die Bauaufsichtsbehörde prüft den eingereichten Bauantrag auf Richtigkeit gemäß den Vorgaben der Bauordnung. Dies bedeutet, dass, abhängig von der jeweiligen Bauordnung, verschiedene Vorschriften und Bestimmungen beachtet werden müssen.

In der Regel legen die Gemeinden einen Bebauungsplan fest, der festhält, wie das betreffende Grundstück genutzt und bebaut werden darf. Alle Anforderungen dieses Bebauungsplans müssen im Bauantrag berücksichtigt werden. Daher ist es ratsam, bereits vor der Planung des Bauvorhabens den entsprechenden Bebauungsplan einzusehen. Dies trägt dazu bei, Zeit und Kosten zu sparen. Wenn Bauherren sich strikt an die Vorgaben des Bebauungsplans halten, besteht die Möglichkeit, von der Gemeinde ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Bauanzeige) zu beantragen.

 

Fazit

Um unangenehme Überraschungen im Zusammenhang mit dem Bauantrag und dem Bauvorhaben zu vermeiden, ist es ratsam, sich an die oben genannten Tipps zu halten.

Da ohne eine Baugenehmigung kein Bauprojekt gestartet werden darf, ist es von entscheidender Bedeutung, sich ausreichend Zeit zu nehmen und den Bauantrag mit Sorgfalt und Geduld auszufüllen. Nicht nur beim Einreichen des Bauantrags ist die Expertise eines Fachmanns erforderlich, sondern oft bereits bei der Erstellung der Pläne und weiterer Unterlagen. Dennoch sollte der Bauherr nicht alle Entscheidungen rund um den Hausbau ausschließlich dem Fachmann überlassen. Zukünftige Hausbesitzer, die sich mit dem Thema Bauantrag und verwandten Belangen vertraut machen, werden nur selten unangenehme Überraschungen im Zusammenhang mit der Baugenehmigung und dem Bauantrag erleben.

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