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GRZ und GFZ

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Was sind die Geschossflächenzahl (GFZ) und Grundflächenzahl (GRZ)?

Im deutschen Baurecht beschreiben die Begriffe „Geschossflächenzahl (GFZ)“ und „Grundflächenzahl (GRZ)“ die zulässige Ausnutzung eines Grundstücks hinsichtlich der Baufläche und der bebaubaren Höhe. Diese Kennzahlen definieren, wie intensiv ein Grundstück bebaut werden darf und sind ein zentraler Bestandteil von Bebauungsplänen.

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen. Eine GRZ von 0,4 bebautet beispielwiese, dass 40% des Grundstücks bebaut werden können, während die restlichen 60% als Freifläche erhalten bleiben müssen. Die Geschossflächenzahl (GFZ) hingegen beschreibt die maximal erlaubte Summe der Geschossfläche aller Gebäude auf dem Grundstück im Verhältnis zur Grundstücksfläche. Eine GFZ von 1,2 bedeutet, dass die gesamte Geschossfläche das 1,2-fache der Grundstücksfläche betragen darf. Die GFZ erlaubt damit Rückschlüsse auf die Bauhöhe und die Anzahl der Geschosse eines Gebäudes.

 

Warum sind GFZ und GRZ wichtig?

Die Einhaltung der Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl ist essenziell, um eine gleichmäßige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Sie stellen sicher, dass Gebäude nicht zu dicht gebaut werden, was die Lebensqualität und das städtebauliche Bild eins Quartiers beeinträchtigen könnte. Die Begrenzung der Bebauungsdichte trägt dazu bei, die Belüftung und Belichtung der Grundstücke zu sichern und eine Überlastung der Infrastruktur zu vermeiden. Dies hat positive Auswirkungen auf die Wohnqualität und reduziert negative Einflüsse auf die Umwelt, wie etwa den Verlust von Grundflächen.

 

Berechnung der GRZ und GFZ

Die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl können anhand der bebauten Fläche und der gesamten Grundstücksfläche berechnet werden. Die Berechnung erfolgt nach folgenden Formeln:

  • GRZ = (Grundfläche des Gebäudes / Grundstückfläche)
  • GFZ = (Summe der Geschossfläche / Grundstückfläche)

Dabei stellt die Grundfläche des Gebäudes die Fläche dar, die das Gebäude am Boden einnimmt, unabhängig von der Geschossanzahl. Die Summe der Geschossfläche umfasst die Grundfläche aller Stockwerke.

 

Formel zur GFZ- und GRZ-Berechnung

Die Geschossflächenzahl und die Grundflächenzahl lassen sich leicht berechnen:

  1. GRZ-Formel: GRZ = Grundfläche / Grundstücksfläche
  2. GFZ-Formel: GFZ = Summe aller Geschossflächen / Grundstücksfläche

Eine Bebauung nach diesen Vorgaben gewährleistet, dass Bauvorhaben ausreichend Freifläche und ein passendes Verhältnis zur umgebenden Bebauung aufweisen.

 

Gesetzliche Regelungen der GFZ und GRZ

Die Vorgaben zu GFZ und GRZ sind in Bebauungsplänen festgelegt und unterliegen den Bauordnungen der Bundesländer. Die konkreten Zahlenwerte können je nach Bebauungsgebiet (z. B. Wohngebiet, Gewerbegebiet) unterschiedlich ausfallen. In den Bebauungsplänen werden auch Vorgaben zu Abstandsflächen gemacht, die den Abstand zwischen Gebäude und Grundstücksgrenzen regeln und dabei die städtebauliche Struktur beeinflussen. Diese Reglungen sind in der Regel bindend, um eine bestimmte Gebäudeform und -struktur zu gewährleisten und die Bebauungsdichte anzupassen.

In einigen Fällen dürfen bestimmte Gebäude- oder Nutzungsarten von den Vorgaben der GRZ und GFZ abweichen. Solche Ausnahmen werden in Bebauungsplänen festgelegt und umfassen häufig bauliche Anlagen wie Garagen, Carports oder kleinere Gartenhäuschen, die nicht auf die GRZ angerechnet werden. Auch Dachterrassen oder Balkon fallen je nach Größe oft nicht unter die Reglungen.

 

Konsequenzen bei Verstößen gegen die GFZ und GRZ

Eine Überschreitung der zulässigen GFZ oder GRZ stellt einen Verstoß gegen das Baurecht dar und kann in der Regel nicht nachträglich genehmigt werden. Sollte die Bebauung eines Grundstücks die erlaubten Kennzahlen überschreiten, kann eine Rückbaumaßnahme gefordert werden. Dies ist besonders kritisch, da eine solche Maßnahme erhebliche finanzielle Belastungen und Nutzungseinschränkungen für die Bauherrschaft bedeutet. Daher ist es ratsam, sich vor Baubeginn über die zulässige GRZ und GFZ des Baugrundstücks zu informieren und sich gegebenenfalls professionelle Unterstützung durch einen Architekten oder Bauplaner zu sichern.

 

Fazit

Die Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl stellen die maximal zulässige bauliche Nutzung eines Grundstücks sicher und dienen dazu, eine ausgewogene städtebauliche Struktur aufrechtzuerhalten. Eine Verletzung dieser Vorgaben kann ernsthafte Konsequenzen haben, weshalb eine genaue Einhaltung der vorgegebenen Wert ratsam ist. Die GRZ und GFZ legen dabei fest, wie dicht und hoch ein Grundstück bebaut werden darf und sind in den Bebauungsplänen der Gemeinden geregelt.

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